Steuertipps für Unternehmen

Investitionen bis 410 € netto

Sie können schnell und effektiv Ihre Steuerlast senken, wenn Sie kleine Investitionen wie Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung oder Software (nicht mehr als 410 € netto) tätigen. Diese sind sofort absetzbar.

 

Fehlende Belege-Eigenbelege

Eine verlorene Quittung für eine Firmenausgabe (etwa Betankung des Dienstwagens oder Bewirtung von Geschäftspartnern) kann in Einzelfällen durch einen Eigenbeleg ersetzt werden. Bitte beachten Sie dabei: Die Eigenbelege müssen die gleichen Angaben enthalten wie die Originalbelege (Zahlungsempfänger, Ausgabezweck, genauen Betrag sowie Datum und Zahlung und Belegerstellung). Ein Vorsteuerabzug aus einem Eigenbeleg ist allerdings niemals möglich.

 

Unfallschäden

Die Kosten eines Unfalls bei einer betrieblichen Fahrt mit dem Privatwagen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer für seine Dienstfahrten die Kilometerpauschale (30 Cent pro Kilometer) ansetzt. Darunter fallen neben den von der Versicherung nicht bezahlten Schäden unfallbedingte Krankheitskosten, die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung, Schadenersatzzahlungen an den Unfallgegner sowie Nebenkosten für Taxi oder Telefon.

 

Investitionsabzugsbetrag

Inhaber kleinerer Unternehmen können bis zu 40 Prozent der Kosten für in den kommenden drei Jahren geplante Anschaffungen von Maschinen, Möbeln oder Anlagen schon im Veranlagungsjahr beim Fiskus geltend machen. Damit kann der Gewinn im Optimalfall um bis zu 200.000 € gesenkt werden. Diesen „Investitionsabzugsbetrag“ dürfen Firmen nutzen, die bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung weniger als 100.000 € Gewinn haben und bei Bilanzierung nicht mehr als 235.000 € Eigenkapital in der Bilanz verzeichnet haben. Werden die geplanten Anschaffungen teurer als gedacht, können Firmenchefs den Betrag entsprechend im Nachgang erhöhen. Bei Nicht-Anschaffung oder wenn die Anschaffung güngstiger wurde als geplant, muss der zu hoch angesetzte "Investitionsabzugsbetrag" wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden. Hier fallen dann zuätzlich 6% Zinsen p.a. an.

 

Belege vervollständigen

Wer Geschäftsfreunde ins Restaurant oder an die Bar eingeladen hat, braucht sogenannte finanzamtsfeste Belege. Die Betriebsprüfer wollen später vor allem die Namen der Gäste wissen, wann die Bewirtung stattgefunden hat und was der detaillierte Anlass war. Deshalb lückenhafte Belege unbedingt ergänzen.

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