Die besten Steuertipps zum Jahresende

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn Sie im ausklingenden Jahr 2014 außergewöhnliche Aufwendungen hatten, etwa für eine Behandlung beim Arzt oder einen Krankenhausbesuch, die Scheidung oder eine Beerdigung, können Sie einen Teil davon als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Da vom Gesamtaufwand zuvor eine zumutbare Belastung abgezogen wird, raten wir dazu, solche Ausgaben zu bündeln: Je mehr außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr anfallen, desto eher wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Sie richtet sich vor allem nach dem Jahreseinkommen (Bruttoverdienst plus/minus weitere Einkünfte minus Werbungskosten). Im Einzelfall kann es sich lohnen, beispielsweise den Kauf einer neuen Brille vorzuziehen.

Kinderbetreuungskosten

Eltern können zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen – maximal 4.000 € im Jahr. Das gilt auch, wenn sie nicht berufstätig sind. Das Finanzamt erkennt alle geleisteten Zahlungen unter anderem für den Kinderhort, den Kindergarten, eine Kindertagesstätte, aber auch für eine Tagesmutter an.

Handwerkerleistungen

Der Aufwand für den Handwerker in den eigenen vier Wänden (bis zu 6.000 € Kosten) kann zu einer Steuerrückzahlung führen (bis zu 1.200 €). Die maßgebende Summe wird unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom steuerpflichtigen Einkommen. Entscheidend sind die Lohn- und Anfahrtskosten, nicht Materialkosten. Barzahlung ist ausgeschlossen – Sie müssen den Betrag überweisen.

Steuererklärung abgeben

Wer für das Jahr 2010 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das noch bis Ende dieses Jahres nachholen. Das gilt für diejenigen Lohneinkunftsbezieher, die nicht verpflichtet sind, sich dem Finanzamt gegenüber zu „erklären“.

Riester-Rente

Rentenpflichtversicherte oder Ehepartner eines Versicherten können über eine private Rentenversicherung, einen Fonds- oder Banksparplan, eine betriebliche Altersvorsorge sowie einen Bausparvertrag riestern. Sobald für 2014 vier Prozent der Vorjahresbruttobezüge auf einen solchen Vertrag eingezahlt wurden, steht ihnen die maximale staatliche Zulage von 154 € und zusätzlich für jedes Kind 185 € zu. Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sind es 300 €. Die Höchsteinzahlung beträgt 2.100 € im Jahr und kann steuerlich mehr einbringen als die Zulagen. Wichtig: Ist für das Jahr 2013 die Zulage noch nicht beantragt, so ist dafür noch bis Silvester Zeit.

Spenden

Spenden können bis zu 20 Prozent vom „Gesamtbetrag der Einkünfte“ abgezogen werden. Wichtig: Sie benötigen eine Spendenbescheinigung. Bei Beträgen bis 200 € reichen meist Überweisungsträger.

Werbungskosten

Arbeitnehmer, die 2014 bereits den Pauschbetrag von 1.000 € überschritten haben, sparen mit jedem Euro der zusätzlich für Werbungskosten ausgegeben wird, Steuern. Das können Arbeitsmittel wie Computer, Aktentasche oder Fachliteratur sein. Auch eine berufliche Fortbildungsveranstaltung kann Steuern sparen helfen. Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 €, kann der Kauf sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Teureres lässt sich über Jahre verteilt abschreiben.

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