Thermobelege

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Belege über eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Gerade in der sonnigen Jahreszeit heißt es daher besonders vorsichtig mit bestimmten Belegen zu sein: Quittungen auf Thermopapier.



Zuviel Sonneneinwirkung führt bei diesen Belegen zu einem raschen Verblassen und weiter bis hin zur Unleserlichkeit. Dies kann gravierende Folgen für Sie haben: Falls diese Belege im Rahmen einer Betriebsprüfung gesichtet werden und nicht mehr lesbar sind, dann hat der Prüfer das Recht Ihnen diese Ausgaben ersatzlos zu streichen.

 

Belege kopieren

Um einem entsprechenden Urteil aus dem Jahre 2006 entgegenzuwirken, sollten Sie alle Thermobelege vor Ablage kopieren. Bewahren Sie dann den Originalbeleg zusammen mit der Kopie auf und Sie haben nichts mehr zu befürchten. Idealerweise fassen Sie mehrere Belege auf einer DinA4-Kopie zusammen und blähen so Ihre Buchhaltung nicht unnötig auf.

 

Bitte beachten Sie

Auch auf andere Einwirkungen reagieren Thermobelege negativ. So besteht z.B. beim längeren Transport in der Geldbörse die Gefahr der Unleserlichkeit. Und selbst wenn die Belege dunkel und trocken bewahrt werden, ist nicht gewährleistet, dass die Belege 10 Jahre lang lesbar sind. Genau so lang sind Sie verpflichtet sämtliche Buchhaltungsbelege aufzubewahren, damit die Finanzverwaltung darauf zurückgreifen kann.

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