Als Existenzgründer, als „kleiner“ Gewerbetreibender und immer als sonstiger Selbstständiger oder Freiberufler dürfen Sie Ihre Buchhaltung nach Einnahmen-Überschuss-Gesichtspunkten entwickeln. Hier werden nur die Betriebseinnahmen gegen die Betriebsausgaben des jeweiligen Jahres gerechnet, um so den Gewinn zu ermitteln. Früher genügte es, der Steuererklärung eine einfache Aufstellung als Gewinnermittlung beizufügen.
Heute müssen Sie als Anlagen ein Verzeichnis der Anlagegüter und der Schuldzinsen nach vorgegebenem Muster beifügen. Um in diesem Formular und in den Anlagen alle Eintragungen ohne Rückfragen des Finanzamtes richtig vornehmen zu können, muss Ihre Buchhaltung bereits bei der Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle darauf abgestimmt sein. Eine EDV-gestützte Buchhaltung ist somit praktisch unumgänglich.
Stand 04/18
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