"Von der Steuer absetzen"

Eine Betriebsausgabe können Sie „von der Steuer absetzen“. Diese landläufige Formulierung verwirrt, wenn man sie wörtlich nimmt. Es bedeutet natürlich nicht, dass Sie 100 % dieser Ausgabe weniger Steuern bezahlen. Vielmehr ist es so: Abzugsfähige Ausgaben wie Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben wirken sich letztendlich nur reduzierend auf Ihr zu versteuerndes Einkommen zum Jahresende aus.

 

Abgesehen von einer eventuell erstattungsfähigen Umsatzsteuer bekommen Sie auf diese Ausgaben eine Steuerersparnis in prozentualer Höhe Ihres individuellen Grenzsteuersatzes.

 

Stand 04/18

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