Achtung neu: Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister

29.03.2022
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Folgende Fristen sind zur Eintragung im Transparenzregister für 2022 zu beachten:

- Aktiengesellschaften, SE`s, Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31.03.2022
- GmbH`s, UG, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften bis zum 30.06.2022
- alle anderen eingetragenen Personengesellschaften (zB. OHG, KG, GmbH&Co.KG, UG&Ko.KG, PartG) bis zum 31.12.2022

Folgende Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten (mind. 25 % Beteiligung) sind mitzuteilen:

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Wohnort
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des Beteiligten
Staatsangehörigkeit

Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und GbR`s sind davon nicht betroffen.

Was ist zu tun?

Gerne übernehmen wir die Eintragung für Sie. Bitte beauftragen Sie uns hierfür direkt über unser Kontaktformular oder auch gerne telefonisch 08321 96 55 0.
Die Abrechnung hierfür erfolgt nach Aufwand mit 45 € je halbe Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.

Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte und bleiben Sie gesund!

Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater

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