Höherer Mindestlohn und Minijob-Grenze ab 1. Oktober 2022

19.09.2022
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Anhebung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bereits seit Januar zwei Mal erhöht. Ab 1. Oktober 2022 erfolgt die letzte Stufe:

01.01.2022: Erhöhung auf   9,82 €
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 €
01.10.2022: Erhöhung auf 12,00 €  

Zukünftige Anpassung des Mindestlohns

Eine weitere Mindestlohn-Anpassung wird auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission wieder ab dem 1. Januar 2024 erwartet.

Minijobgrenze wird auf 520 Euro festgelegt

Ab dem 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijobgrenze auf 520 € pro Monat. Diese neue Obergrenze orientiert sich am Mindestlohn, so dass 10 Stunden wöchentlich mit Mindestlohnhöhe als Minijobber gearbeitet werden kann.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Höchstarbeitszeiten für Minijobber unter Berücksichtigung des jeweiligen maßgeblichen Mindestlohns:

ab 1. Januar 2022 sind es rund 45 Stunden monatlich (450 €: 9,82 € = 45,82 Stunden),
ab 1. Juli 2022 sind es  rund 43 Stunden monatlich (450 € : 10,45 € = 43,06 Stunden) und
ab 1. Oktober 2022 sind es rund 43 Stunden monatlich (520 € : 12,00 € = 43,33 Stunden)

Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Es kommt dabei nicht auf die tatsächliche Zahlung an, sondern auf den Auszahlungs-Anspruch im jeweiligen Monat. Wird die Minijobgrenze überschritten, handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und es müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Arbeitgeber sind dann verpflichtet entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) zu erstellen.

Werden die Mindestlohn-Grenzen nicht eingehalten, drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Übergangsbereich wird ausgeweitet

Ab 1.10.2022 werden auch die Entgeltgrenzen für Beschäftigungen über der Minijobgrenze erhöht, der sogenannte Midijobber:

Neu: 520,01 € bis 1.600 € (bisher 450,01 € bis 1.300 €)

Für diesen Übergangsbereich gibt es nur schrittweise Anhebungen der Sozialversicherungsbeiträge. Damit sollen Anreize geschaffen werden, auch über einen Minijob hinaus zu arbeiten.

 

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