23.04.2024 |
Die Freigrenze für Geschenke pro Person und Anlass für einen Geschäftspartner ist ab 2024 von 35 € auf 50 € angehoben worden. Die Freigrenze ist netto, sofern der Wareneinkauf zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Beachten Sie bitte, dass es sich hier um eine Freigrenze handelt, übersteigt die Höhe des Geschenks die 50 € um nur einen Cent, dann ist komplett nichts mehr abzugsfähig! Ausweg: Schenken Sie doch ein teureres Geschenk bis zu 100 € an zwei Geschäftspartner!
Das häusliche Arbeitszimmer ist schon ab 2023 nur noch dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Dafür ist die Home-Office Pauschale von 5 auf 6 Euro gestiegen und bis zu 210 Tage im Jahr abzugsfähig.
Leider nicht gekommen ist die Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen.
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Dr. Norbert Stölzel
Der OnlineSteuerberater
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