Zu Beginn Ihrer Selbständigkeit stehen Sie vor der grundlegende Frage nach der Rechtsform Ihres Unternehmens. Die erste Frage ist dabei: Wollen Sie eine Kapitalgesellschaft oder ein Personenunternehmen gründen?
AG
GmbH
UG
Ltd
Einzelunternehmen
GbR
OHG
GmbH & Co. KG
UG & Co. KG
Die Entscheidungskriterien hierfür sind vor allem die Frage nach der Haftung, aber auch steuerliche Überlegungen, die (laufenden) Kosten sowie Risiken spielen zudem eine Rolle. Hierzu bietet die untenstehende Tabelle für die relevantesten Rechtsformen einen guten Überblick:
Rechtsform |
Gesellschafter |
Haftung |
Einlagen |
Einzelunternehmen |
Inhaber oder |
Persönliche Haftung |
keine |
GbROHG(ins Handelsregister eingetragen) |
Mindestens |
Persönliche Haftung |
keine |
GmbH |
Mind. 1 Person juristisch oder natürlich |
Gesellschaftsvermögen |
25.000 € |
UGhaftungsbeschränkt |
Mind. 1 Person juristisch oder natürlich |
Gesellschaftsvermögen |
Mindestens 1 € das Vermögen baut sich über Rücklagen aus dem Gewinn auf |
UG & Co. KG |
Kommanditist |
Gesellschaftsvermögen |
Mindestens 1 € |
Diese haben gegenüber eintragungspflichtigen Gesellschaften (beispielsweise GmbH, UG oder KG)vor allem zu Gewerbestart viele administrative Vorteile:
Wer einer gefahrgeneigten Tätigkeit mit Haftungsrisiken nachgeht (z.B. Produkthaftung), für den ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft durchaus sinnvoll. Dies gilt vor allem, wenn ein entsprechendes Privatvermögen gegenüber risikobehafteten Geschäften geschützt werden soll.
Die Standardlösung hier ist die GmbH. Mittlerweile an Akzeptanz gewonnen hat die Unternehmergesellschaft (UG), die ebenfalls nur mit ihrem Betriebsvermögen haftet. Wer kaum Kapital für eine Unternehmensgründung hat, aber Haftungsrisiken ausschließen will, dem ist die UG zu empfehlen.
Es handelt sich dabei um ein Personenunternehmen (KG) und keine Kapitalgesellschaft. Meist sind Sie der einzige Kommanditist, dem der Gesamtgewinn zugewiesen wird. Der gesamte Gewinn der KG ist in der Einkommensteuererklärung als gewerblicher Gewinn anzusetzen. Sie müssen keine komplizierten Darlehens- oder Anstellungsverträge mit Ihrer Gesellschaft vereinbaren. Fazit: Pfiffige haftungsbeschränkte Rechtsform!
Die Rechtsformwahl ist eine grundlegende Investitionsentscheidung für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Wir helfen Ihnen gerne dabei die richtige Unternehmensform zu finden. Die Umwandlung in eine andere Rechtsform, speziell zu Jahresbeginn, ist jederzeit steuerneutral möglich.
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