Kleinunternehmerregelung: nicht besonders sinnvoll

Viele Existenzgründer glauben Kleinunternehmer zu sein, insbesondere wenn Sie nebenberuflich oder nur im geringen Umfang tätig sind. Der Begriff der Kleinunternehmerregelung bezieht sich jedoch nicht auf die Größe des Unternehmens, sondern hängt lediglich mit der Umsatzsteuer zusammen.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss keine Umsatzsteuer auf  Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen  an das Finanzamt übermitteln.  Dieses Weniger an Bürokratie kann sich aber finanziell negativ auswirken:

Als Unternehmer haben Sie, bis auf wenige Ausnahmen, umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und Ausgaben.

Diese sind in der Regel mit 19% oder 7% Umsatzsteuer behaftet. Die Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen müssen Sie an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer auf Ihre Ausgaben bekommen Sie vom Finanzamt wieder zurück.

Gerade in der Phase der Existenzgründung haben Sie regelmäßig mehr Ausgaben, die Umsatzsteuer beinhalten. Zu denken wäre dabei an Büromaterial bzw.  –ausstattung  sowie an Wareneinkäufe und Fahrzeugkosten. Gleichzeitig sind Ihre Einnahmen zu Beginn noch nicht so hoch, wie Ihre Ausgaben.  Dies führt dazu, dass Sie als Unternehmer, der die Umsatzsteuer ausweist, eine Umsatzsteuerrückerstattung durch das Finanzamt erhalten.

Beispiel Umsatzsteuerberechnung für das Finanzamt:

 

Rechnungsbetrag brutto

Umsatzsteuer/Vorsteuer

Einnahmen brutto

 119€

 19€

-Ausgaben brutto 

-357€

-57€

 

238€

mehr Ausgaben

 

 38€

Umsatzsteuererstattung vom

        Finanzamt

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt unnötigerweise bei jeder Ausgabe endgültig 19% bzw. 7% Vorsteuer, weil er diese vom Finanzamt nicht mehr zurückerhält.   Der Unternehmer  hingegen , der die Umsatzsteuer ausweist, hat somit im oben stehenden Beispiel einen finanziellen Vorteil.

Fazit: In den meisten Fällen ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nur für das Finanzamt vorteilhaft.

 

Networker und Kleinunternehmerregelung

Vor allem in Branchen wie Networkmarketing bzw. Direktvertrieb können wir Ihnen in 99 % aller Fälle zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung raten. Denn verzichten Sie als Direktvertriebler auf die Kleinunternehmerregelung erhalten Sie von Ihrem Unternehmen 19% (gleich Umsatzsteuer) mehr an Provision. Diese 19% führen Sie als Umsatzsteuer auf Einnahmen an das Finanzamt ab. Ihr Gewinn liegt in der Vorsteuer aus Ihren Ausgaben, die Sie ansonsten nicht erhalten hätten.

 

Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung

  • Vorjahresumsatz weniger als 17.500€
  • Aktueller Jahresumsatz weniger als 50.000€

Überschreiten Sie eine der Grenzen, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben. Überschreiten Sie die Grenzen nicht, können Sie, wenn dies für Sie von Vorteil ist, trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dann sind Sie jedoch für die nächsten fünf Jahre umsatzsteuerpflichtig.


...ausführlichere Informationen zum Thema Kleinunternehmerregelung finden Sie hier.

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